Die
Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen aus EU-Ländern nach Schweden haben
sich zum 1. Januar 2012 geändert. Es wird nun einfacher, mit einem
Hund oder einer Katze aus Deutschland nach Schweden einzureisen.
Änderungen bei den Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU:
- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.
- Hunde und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger
sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach
der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem
Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen.
- Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
- Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung,
Tollwutimpfung und Heimtierausweis oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.
Im Einzelnen dazu noch
Folgendes
In den EU-Pass / Heimtierausweis sind alle "persönlichen" Daten den Hundes eingetragen, auch die Transpondernummer und die aktuellen Impfungen. Er sieht ungefähr so aus:

· Der Hund muss eindeutig zu identifizieren sein ( ID-Kennzeichnung). Jüngere Tiere sind bereits gechipt, ansonsten Mikrochip einsetzen lassen. In der Regel wird dieser vom Tierarzt über eine etwas dickere Kanüle in das weiche Gewebe unter dem Nackenfell oberhalb der linken Schulter eingesetzt. Der Chip- Transponder ist ca. 12 x 2 mm groß, und verbleibt lebenslang im Gewebe des Hundes. Das Implantieren spürt das Tier meist kaum stärker als wenn eine andere Injektion gesetzt werden würde, eine gesonderte Betäubung ist also nicht nötig. Mit Hilfe des Chips kann man mit dem entsprechenden Lesegerät, das man einige Zentimeter über die Stelle im Nacken hält, elektronisch einige Stammdaten zum Hund und Informationen zur Rückvermittlung des Tieres auslesen. Der Transponder nach ISO-Standard enthält einen Mikrochip mit einer 15-stelligen Nummer sowie eine miniaturisierte Antenne. Die individuelle Chipnummer wird weltweit nur einmal vergeben. Der Transponder sendet keine eigene Strahlung aus. Er wird beim Ablesevorgang kurzzeitig aktiviert und reflektiert die Identifikationsnummer des Mikrochips auf das Display des Lesegerätes.
Weitere aktuelle Informationen finden Interessierte in englischer Sprache auf der Homepage des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft unter:
Weitere Infos zum EU-Heimtierpass finden Sie auch auf der Homepage der Bundestierärztekammer unter http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/index.htm
